Wissenschaftsminister Gemkow begrüßt Änderungsvorschläge zum Bundesinfektionsschutzgesetz für den Hochschulbereich als gute Gesprächsgrundlage

06.05.2021, 14:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow hat Änderungen für den Hochschulbetrieb im Bundesinfektionsschutzgesetz als dringend erforderlich bezeichnet. Seit dem 23. April gelten mit dem geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz für Hochschulen die gleichen Regelungen wie für Schulen. Der Freistaat Sachsen hatte diese undifferenzierte Betrachtung bereits mit einer Protokollerklärung im Bundesrat kritisiert und darauf verwiesen, dass die Hochschulen ihrer Verantwortung, Infektionsschutz und akademischen Auftrag in Einklang zu bringen, im Rahmen der Hochschulautonomie in vorbildlicher Weise gerecht geworden sind.

Sebastian Gemkow: »Gleiche Regelungen für Hochschulen wie für Schulen sind nicht praxistauglich. Daher bin ich sehr froh, dass unsere Forderungen nun umgesetzt und differenziertere Bestimmungen getroffen werden sollen. Der Gesetzentwurf ist eine gute Gesprächsgrundlage, um den Hochschulen wieder mehr Spielraum für Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsanteile, aber auch für Prüfungen zu lassen. Für viele Studierende kann das entscheidend sein, ihr Studium wie geplant abzuschließen.«

Der Gesetzentwurf, der heute in 1. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, sieht u.a. die Änderung von § 28b Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes vor. Demnach soll

  • die Anordnung von Wechselunterricht bei Überschreiten des Schwellenwertes von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz nicht mehr für Hochschulen gelten;
  • ein Abweichen der Länder vom Verbot des Präsenzunterrichts bei Überschreiten des Schwellenwertes von 165 bei der 7-Tage-Inzidenz für praktische Ausbildungsanteile an Hochschulen zulässig sein (z. B. Labore).

Damit wird es möglich, dass die Länder den Hochschulen mehr Freiheiten geben, welche Festlegungen sie bezüglich der Durchführung von Präsenzprüfungen und -veranstaltungen treffen. Die Hochschulen bewerten die Situation anhand des Infektionsgeschehens und gemäß der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung ständig neu und sind sich der damit einhergehenden Verantwortung sehr bewusst.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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