Praktikablere Fristen für Radonschutzmaßnahmen und Radonmessungen
07.05.2021, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Umweltminister Günther: »Sachsens Einsatz zahlt sich aus«
Der Bundesrat hat am Freitag (7.5.) eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Diese betrifft auch die gesetzlichen Fristen für Radonmessungen und Maßnahmen zur Radonreduzierung an bestimmten Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten. Sachsen hatte sich dafür eingesetzt, den zur Verfügung stehenden Zeitraum für die Durchführung der Maßnahmen sowie anschließender Messungen auszuweiten. Mit der Novelle wird die Frist nun um sechs Monate verlängert. Somit müssen die Maßnahmen sowie die anschließende Messung innerhalb von 30 Monaten erfolgen, nachdem die Überschreitung des Referenzwertes bekannt geworden ist.
Umweltminister Günther: »Klare Vorgaben zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen sind sehr wichtig und ich begrüße es ausdrücklich, dass es sie gibt. Denn Radonschutz bedeutet Krebsvorsorge. Zugleich ist die bisherige Vorgabe nicht immer umsetzbar. Zwar dürften viele Arbeitsplatzverantwortliche kein Problem haben, den bisher vorgegebenen Zeitraum einzuhalten. Allerdings gibt es auch Gebäude, in denen die Maßnahmen aus baulichen Gründen mehr Zeit oder ein schrittweises Vorgehen benötigen. Für einen in der Breite umgesetzten Radonschutz ist die etwas längere Frist sehr sinnvoll. Deshalb haben wir uns heute mit Erfolg für eine praktikable Lösung eingesetzt.«
Zusätzlich wird mit dem neuen Gesetz auch die Option eröffnet, dass die zuständigen Behörden in begründeten Fällen auch eine Verlängerung der Frist zur Erstmessung
(30. Juni 2022) um bis zu sechs Monate erlauben können.
Hintergrund:
Radonmessungen müssen in den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder im Erdgeschoss bis zum 30. Juni 2022 erfolgen. Sofern im Ergebnis dieser Erstmessung der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschritten wird, müssen die Arbeitsplatzverantwortlichen nun innerhalb von 30 Monaten z. B. bau- oder lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie eine Messung zum Beleg des Erfolgs der Maßnahmen durchgeführt haben. Der Freistaat unterstützt die Betroffenen mit einem breiten Beratungsangebot und vielfältigen Informationsmöglichkeiten.
Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten sowie durch Grubenhohlräume aus Altbergbau und Wismut-Uranbergbau ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Etwa ein Viertel der sächsischen Gemeinden wurden Ende vergangenen Jahres als Radonvorsorgebiet ausgewiesen.
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen. Weitere Information finden sich unter www.radon.sachsen.de.