Ministerpräsident Kretschmer zum Bundes-Klimaschutzgesetz im Bundesrat: »Vereinbarungen zum Kohleausstieg müssen Bestand haben«
25.06.2021, 14:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Berlin/Dresden (25. Juni 2021) – Der Freistaat Sachsen hat heute (25. Juni 2021) im Bundesrat zum Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes eine Erklärung abgegeben.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betont: »Die Vereinbarungen zum Kohleausstieg müssen Bestand haben. Dies gilt sowohl für den finanziellen Rahmen für den Strukturwandel als auch für die vereinbarten Zeiträume zum Kohleausstieg. Für einen erfolgreichen Strukturwandel braucht es verlässliche Entscheidungen. Denn Verlässlichkeit bildet die Basis für das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik.«
Die Protokollerklärung des Freistaat Sachsen im Wortlaut:
»Der Freistaat Sachsen nimmt die mit dem novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz verbundenen neuen Zielsetzungen zur Kenntnis und anerkennt auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass zur Sicherung der Lebenschancen jetzt lebender und zukünftiger Generationen Handlungsbedarf besteht.
Angesichts der im Gesetz weiter verschärften Reduktionsziele in den jeweiligen Sektoren spricht er sich dafür aus, den notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien voranzubringen und die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine funktionierende Wasserstoffinfrastruktur zügig auf den Weg zu bringen. Der Freistaat Sachsen weist auf die Vorreiterrolle hin, die die Energiewirtschaft bei den Klimaschutzbemühungen in Deutschland bereits jetzt übernimmt und auch in Zukunft übernehmen kann.
Angesichts des im Gesetz vorgesehenen Reduktionsziels im Bereich Energiewirtschaft bekennt er sich ausdrücklich zum Kohlekompromiss. Dies betrifft alle dort vereinbarten Vorgehensweisen und Festlegungen, auch die die dort festgelegten Abschaltzeitpunkte. Die Verlässlichkeit von Entscheidungen bildet die Basis für das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik.«