Hochwasserschutz für Dresden-Laubegast genehmigt
01.07.2021, 13:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landeshauptstadt kann Hochwasserschutzanlage am Altelbarm errichten
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren zum Bau einer Hochwasserschutzanlage in Dresden-Laubegast abgeschlossen. Mit dem erteilten Planfeststellungsbeschluss kann die Landeshauptstadt Dresden die beantragte Anlage am alten Elbarm (Maßnahme M30) errichten.
Der zwischen Elbe und einem altem Elbarm liegende Ortsteil Laubegast ist immer wieder Hochwasser ausgesetzt. Ab einem Pegelstand von 850 cm (Pegel Dresden) ist er vollständig von Wasser umschlossen. Ab einem Pegelstand von 924 cm (HQ100) sind eine Vielzahl von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Handelseinrichtungen beidseitig der Leubener Straße zwischen Marburger Straße, Tauernstraße, Tiroler und Villacher Straße von Hochwasser betroffen.
Der Schutz dieser Siedlungsgebiete, der nicht allein durch Eigenvorsorge der Einwohner realisiert werden kann, ist das Ziel der jetzt genehmigten Hochwasserschutzmaßnahme. Wohngebiete, Gewerbebebauung und städtische Infrastruktur des Ortsteiles Laubegast sollen damit zukünftig bei Hochwasserereignissen geschützt werden, die statistisch alle 100 Jahre auftreten.
Die Hochwasserschutzanlage hat eine Länge von rund 540 Metern. Östlich der Leubener Straße wird - entlang des Parkplatzes am Toom-Baumarkt - eine Hochwasserschutzmauer errichtet. Deren Höhe beträgt bis zu 1,20 Meter. Westlich der Leubener Straße soll entlang der Tiroler Straße bis zur Straße Am Fuchsbau ein Deichbauwerk entstehen. Dieses wird als geschütteter Erddamm realisiert. Die Höhe beträgt bis zu 1,30 Meter. Die zwischen beiden Abschnitten liegenden Leubener Straße wird bei Hochwasser mit mobilen Stellwänden verschlossen.
Das Vorhabensgebiet liegt am Übergang der bebauten Ortslage des Stadtteiles Laubegast mit Wohn- und Gewerbegebieten zum etwas niedriger gelegenen alten Elbarm beidseitig der Leubener Straße. Dieser ist weitgehend unbebaut und durch Grün- und Brachflächen sowie Gartenanlagen geprägt. Zur optischen Einbindung in das Stadt- und Landschaftsbild wird die Hochwasserschutzmauer am Fuß beidseitig mit Erde angeschüttet.
Für den Schutz der am Rande des Landschaftsschutzgebietes Dresdner Elbwiesen und -altarme lebenden Zauneidechsen und Wechselkröten sind umfangreiche Maßnahmen vorgesehen. Zum Schutz der Wechselkröte wird ein Teil der Baumaßnahmen auf eine Vegetationsperiode begrenzt. Der Aushub der Baugrube sowie Entsiegelungsarbeiten werden außerhalb der Überwinterungszeit erfolgen. Mit einem temporären Schutzzaun wird die Einwanderung von Kröten in das Baufeld minimiert.
Die im Baubereich lebenden Zauneidechsen werden vor Baubeginn abgefangen und in zuvor neu geschaffene Lebensräume in unmittelbarer Nähe umgesiedelt.
Um Tieren dauerhaft das Überwinden der Hochwasserschutzmauer östlich der Leubener Straße zu ermöglichen, sind dort zwei Übersteighilfen vorgesehen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den planfestgestellten Unterlagen in Kürze in der Stadtverwaltung Dresden für zwei Wochen ausgelegt sowie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht. Ort und Zeit der Auslegung werden durch die Landeshauptstadt Dresden vorher ortsüblich bekannt gemacht.