Staatsminister Günther: »Die Klage kann nicht überraschen. Sie ist Rückenwind auf dem Weg zur Klimaneutralität«
13.09.2021, 10:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Deutsche Umwelthilfe hat am Montag (13.9.) bekannt gegeben, dass sie Sachsen und vier weitere Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Bemühungen für den Klimaschutz verklagt. Dazu Sachsens stellvertretender Ministerpräsident, Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther:
»Das Bundesverfassungsgericht hat im April festgestellt, dass die mangelnden Klimaschutzbemühungen des Bundes die Grundrechte kommender Generationen gefährden. Klimaschutzziele und -maßnahmen gibt es auch in den Bundesländern. Weder im Bund, noch in den Ländern dürften diese heute bereits wirklich kompatibel mit einem Paris-konformen CO2-Budget sein. Mit Unterstützung durch die Deutsche Umwelthilfe wurden deshalb auch bereits mehrere Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht verklagt.
Die neue Klagerunde gegen weitere Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht kann deshalb nicht überraschen.
Bereits der historische Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nationalen Klimaschutzgesetz hat in der Koalition eine intensive Diskussion zum Ambitionsniveau des sächsischen Energie- und Klimaprogramms (EKP) ausgelöst, während noch daran gearbeitet wurde. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat der schließlich verabschiedeten Zieldefinition des EKP Rückenwind gegeben: Der Freistaat orientiert sich in allen Sektoren an den Bundeszielen und leistet zusätzlich einen überdurchschnittlichen Beitrag im Kohleausstieg.
Die Klage ist eine Aufforderung an die gesamte Staatsregierung, den Weg zur Klimaneutralität noch konsequenter und vor allem verbindlich zu gehen. Die Klage ist neuer Rückenwind auf diesem Weg – übrigens auch für die im Koalitionsvertrag beschlossenen Ausbauziele für die Erneuerbaren.
Im Juni haben wir mit dem neuen EKP in Sachsen endlich eine überfällige Richtungsentscheidung durchgesetzt. Davor war Klimaschutz viel zu lange kein prioritäres Thema im Freistaat.
Niemand wird gerne verklagt. Einer gerichtlichen Bewertung der Ambitionsniveaus, die die Koalitionspartner in ihren aus dem EKP abgeleiteten Maßnahmen festschreiben, bietet Chancen, schneller als bisher vereinbar beim Klimaschutz voranzukommen. Der Klage und ihrer Begründung sehe ich mit Interesse entgegen.
Seit diesem Sommer arbeiten alle sächsischen Ministerien in einer Arbeitsgruppe am Maßnahmenprogramm zum EKP. Es besteht jetzt also die Chance, Ambitionsniveau und Verbindlichkeit der Ziele und Maßnahmen so zu gestalten, dass sie zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts passen. Nutzen wir diese Chance nicht, könnte der Freistaat genau dazu verurteilt werden. Wenn Sachsen jetzt nicht gestaltet, wird es gestaltet.
Entscheidend ist nicht die Frage, ob die Ziele in einem Gesetz oder einem Kabinettsbeschluss stehen. Entscheidend ist, ob Ziele und konkretes Handeln verbindlich sind und ausreichen. Dazu gehören Kontrollierbarkeit und Einklagbarkeit von Maßnahmen zum Klimaschutz. Deshalb können die Maßnahmen auch in gesetzlichen Neuregelungen bestehen, in einem Klimapaket, das vom sächsischen Landtag zu beschließen ist. Auch das ist im Koalitionsvertrag bereits in Form eines Klimaschutzgesetzes als Artikelgesetz vorgesehen.
In jedem Fall müssen die Maßnahmen zum Klimaschutz so umgesetzt werden, dass die Generationengerechtigkeit gewahrt wird.«