Forstminister Günther: »Wir passen Waldförderung an und geben mehr Geld für den Waldumbau«

14.09.2021, 14:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat zahlt höhere Festbeträge für Pflanzgut

Am Dienstag (14.9.) hat Sachsens Kabinett entschieden, bei der Förderung von Waldumbau und Erstaufforstung die Festbeträge insbesondere für Pflanzgut zu erhöhen. Hierfür wurde die Förderrichtlinie für Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020) geändert.

Forstminister Wolfram Günther: »Die Borkenkäferkatastrophe in unseren Wäldern zeigt mehr als deutlich: Wir brauchen den Waldumbau hin zu klimastabilen, struktur- und artenreichen Wäldern. Zugleich haben wir große Schadflächen, auf denen wieder aufgeforstet werden soll. Da ist es folgerichtig, die Fördersätze bei steigenden Kosten zu erhöhen. Genau das tun wir jetzt. Denn wir wollen und müssen bei Waldumbau und Aufforstung vorankommen. Bei der Verabschiedung der Förderrichtlinie im letzten Jahr haben wir zugesagt, die Festbeträge jährlich an die tatsächlichen Kosten anzupassen. Insbesondere die gestiegenen Preise für Pflanzgut schlagen sich in der jetzigen Erhöhung nieder.«

Seit Inkrafttreten der Richtlinie für Wald und Forstwirtschaft im September 2020 bis zum 13. September 2021 wurden 496 Anträge für Waldumbaumaßnahmen auf einer Fläche von 836 Hektar eingereicht – ganz überwiegend zur Wiederbewaldung der Borkenkäfer-Schadflächen. Dafür wurden bisher 900.000 Euro ausgezahlt. Insgesamt stehen in diesem Jahr 3,7 Millionen Euro für den Waldumbau zur Verfügung.

Dabei zeigt sich, dass die Förderung breit angenommen wird. Gut die Hälfte der Antragstellerinnen und Antragsteller haben einen Waldbesitz unter 50 Hektar.

Neben dem Waldumbau auf den Schadflächen unterstützt der Freistaat weiterhin die schnelle Sanierung des Borkenkäferbefalls. Die Massenvermehrung der Käfer ist in einigen sächsischen Regionen ungebrochen und der Schadfortschritt teilweise dramatisch.

»Wir rechnen damit, dass wir dieses Jahr bis zu 13 Millionen Euro für die Unterstützung der notwendigen Waldschutzmaßnahmen brauchen. Die Mittel des Bundesprogramms ›Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz‹ reichen dafür bei weitem nicht aus. Wir nutzen deshalb Geld aus einem Sondervermögen, das extra für die Belastungen durch die Sturm- und Borkenkäferschäden im sächsischen Haushalt gebildet wurde«, so Günther weiter.

Neben der deutlichen Mittelaufstockung für die Förderung wurde auch mehr Personal in der Bewilligungsbehörde und den Forstbezirken eingestellt, um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten.

Hintergrundinfos:


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
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E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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