Justiz- und Europaministerin Katja Meier gibt Rechtsgutachten zum Braunkohle-Tagebau Turów in Auftrag

22.09.2021, 12:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Justiz- und Europaministerium lässt die Arbeit des polnischen Tagebaus Turów durch polnische Rechtsexperten prüfen. Nach einer Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Mai 2021 sollte die Arbeit im Tagebau Turów bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung eingestellt werden. Kläger waren Tschechien und als Streithelferin die Europäische Kommission. Da Polen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bislang nicht nachgekommen ist, hat der Europäische Gerichtshof am vergangenen Montag angeordnet, dass Polen ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro entrichten muss, bis die Bergbauaktivitäten eingestellt werden.

Währenddessen beauftragt die sächsische Justiz- und Europaministerin Katja Meier polnische Umweltrechtsspezialisten mit der Überprüfung der Genehmigungslage. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Fall der Verlängerung der Abbaugenehmigung des Tagebaus soll überprüft werden.

Justiz- und Europaministerin Katja Meier: »Trotz der Anordnung des Europäischen Gerichtshofs, den Tagebau in Turów bis zu einer Klärung der europarechtlichen Fragen, ruhen zu lassen, laufen die Bagger und Förderbänder weiter. Es ist wichtig, dass die Bescheide und das Verfahren aus der Perspektive des polnischen Rechts unter die Lupe genommen werden. So sollen die Menschen in Sachsen und die betroffenen Kommunen für dieses aber auch für künftige Verfahren juristische Argumente für transparente Umweltverfahren bekommen.«

Beauftragt wurde die Warschauer Umweltrechtskanzlei GFP unter der Leitung von Rechtsanwalt Dariusz Goliński mit der Erstellung eines umweltrechtlichen Gutachtens zu den Verlängerungen der Abbaukonzessionen für den Braunkohletagebau Turów. Dariusz Goliński arbeitet als profilierter Verwaltungs- und Umweltrechtsexperte der polnischen Rechtsanwaltskammer.

Die Umweltrechtskanzlei GFP prüft dabei insbesondere die Einhaltung der Vorgaben des polnischen Rechts, die bei dem Verfahren galten.

Europaministerin Katja Meier: »Es muss geprüft werden, ob die Verlängerung der Abbaugenehmigung in Turów nach polnischem Recht Bestand haben kann. Mit dem Gutachten möchte der Freistaat die Menschen unterstützen, die sich für den Schutz der Umwelt in ihrer Heimat, insbesondere in der Region Zittau, und gegen die globale Klimakatastrophe engagieren. Ich hoffe, dass wir darüber auch wieder zu dem fruchtbaren und engen Fachaustausch zurückfinden, den es mit Polen seit vielen Jahren in herausragender Weise gab.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
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