Die Eingliederungshilfe-Clearingstelle zieht mit einer Klausurtagung Bilanz zum 5-jährigen Bestehen

15.08.2025, 12:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Teilnehmer der Klausurtagung der Clearingstelle (© Patrick Erb)

Die Teilnehmer der Klausurtagung der Clearingstelle stehen in einer Gruppe zusammen.

Teilnehmer der Klausurtagung der Clearingstelle (© Patrick Erb)

Die Teilnehmer der Klausurtagung der Clearingstelle stehen in einer Gruppe zusammen.

Die Teilnehmer der Klausurtagung der Clearingstelle stehen in einer Gruppe zusammen.

Heute tagte die Clearingstelle für den Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen anlässlich ihres 5-jährigen Bestehens. Die Veranstaltung fand in der Sächsischen Aufbaubank statt und bot die Gelegenheit, auf die bisherige Arbeit zurückzublicken, Engagement zu würdigen und sich fortzubilden.

Im Freistaat Sachsen wurde nach § 10a Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine Clearingstelle beim unabhängigen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Sie ist paritätisch mit je zwei Mitgliedern der Leistungsträger, der Leistungserbringer und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen besetzt. Seit dem 1. Januar 2020 unterstützt sie Menschen mit Behinderungen dabei, Konflikte mit Trägern der Eingliederungshilfe zu klären und bietet Menschen mit Behinderungen eine niedrigschwellige und unentgeltliche Vermittlung.

Ziel ist immer, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Anliegen der Menschen gerecht wird bzw. entsprechende, allerdings rechtlich nicht bindende Empfehlungen auszusprechen. Im Einzelfall können so langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Das Verfahren trägt dazu bei, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu sichern.

Im Blick auf eine konstruktive Zusammenarbeit betont Bernd Wiesner, Mitglied der Clearingstelle als Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen: »Jede Einigung ein Erfolg und allemal besser als ein Klageverfahren. Doch ich hoffe auf den Tag, an dem an die Stelle verbissener Auseinandersetzung Vertrauen und ein gemeinsames Streben nach einer rechtskonformen Anspruchsbewilligung und -erfüllung treten.«

Aus der Perspektive des Clearingstellenmitgliedes Christian Stoebe, als Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen »bietet die Clearingstelle die Chance, dass Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden. Insbesondere die Besetzung der Clearingstelle zeigt, dass es wichtig ist, dass alle Akteure miteinander nach Lösungen suchen um bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen zu erlangen – dabei wird mit der starken Besetzung der Selbstvertretung dem Grundsatz »Nichts ohne uns – über uns« Rechnung getragen.«

Olaf Schwabe, Mitglied der Clearingstelle als Vertreter der Verbände privater Anbieter sozialer Dienste, zieht eine positive Bilanz und blickt zugleich hoffnungsvoll in die Zukunft: »Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine sächsische Erfolgsgeschichte, die hoffentlich bald Nachahmer in allen Bundesländern finden wird.«

Seit ihrer Etablierung wurde die Clearingstelle in 336 Fällen angerufen, es fanden 99 mündliche Verhandlungen statt. Die Clearingstelle tagt in der Regel einmal im Monat. Tendenziell konnte bei rund einem Drittel der eingeleiteten Verfahren eine gütliche Einigung erzielt werden und in rund einem weiteren Drittel wurden Empfehlungen ausgesprochen.

Bei der Jubiläums-Klausurtagung haben die Mitglieder und Mitarbeitenden der Clearingstelle die Wirkung ihrer Arbeit reflektiert, sich mit einem Träger der Eingliederungshilfe ausgetauscht, Fallbeispiele diskutiert und sich über sozialrechtliche Fragen fortgebildet. So stellen sie sicher, dass die Arbeit auch in Zukunft erfolgreich bleibt und Menschen mit Behinderungen adäquat unterstützt werden.

Auf der Internetseite der Clearingstelle können sich Betroffene und Interessierte über die Arbeitsweise informieren, den Ablauf eines Verfahrens kennenlernen und sogar direkt online eine Beschwerde einreichen. Materialien in Leichter Sprache sind kostenlos erhältlich, sowohl in der Geschäftsstelle als auch beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung. Für sehbeeinträchtigte Menschen gibt es Broschüren in Blindenschrift.

Die Tätigkeit der Clearingstelle wird regelmäßig im Rahmen von Berichten dokumentiert und veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.clearingstelle.sachsen.de.


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