Kooperationsprogramm Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 vor dem Start

29.11.2022, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett macht Weg frei für gemeinsame Rechtsgrundlage mit dem Nachbarland

Sachsen kann gemeinsam mit der Tschechischen Republik bis zum Jahr 2027 grenzübergreifende Kooperationsprojekte mit rund 142,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützen. Entsprechende Projekte können mit bis zu 80 Prozent der Kosten aus diesen Mitteln gefördert werden.

Damit zu Beginn des Jahres 2023 erste Projekte beantragt werden können, hat das Sächsische Kabinett heute den Weg freigemacht für gemeinsame Regelungen zur Umsetzung des Kooperationsprogramms. Das »Gemeinsame Umsetzungsdokument« enthält neben den Fördergegenständen auch die spezifischen Fördervoraussetzungen und -bedingungen, die sowohl für sächsische als auch tschechische Antragsteller gelten werden.

»Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Kooperationsprogramm auch in den nächsten Jahren eine Vielzahl guter Projektideen entlang der sächsisch-tschechischen Grenze unterstützen und damit die Zusammenarbeit mit den tschechischen Partnern weiter intensivieren werden«, so Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung.

Ende Juli hatte die Europäische Kommission das Kooperationsprogramm Interreg Sachsen-Tschechien 2021-2027 genehmigt. Insgesamt stellt die Europäische Union für das Programm rund 152,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Hintergrund:

In der Förderperiode 2014-2020 wurden aus dem Vorgängerprogramm 162 Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 149 Millionen Euro bewilligt. Damit wurde eine vollständige Mittelbindung erreicht. Die Verwaltungsbehörde des Programms hat ihren Sitz im Staatsministerium für Regionalentwicklung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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