Eine Viertelmilliarde Euro für Energiewende und Klimaschutz in Sachsen

04.07.2023, 13:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Klimaschutzminister Günther: »Das ist ein Turbo für Energie und Klima im Freistaat«

Sachsens Kabinett hat am Dienstag (4.7.) ein neues und umfassendes Förderprogramm zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023) beschlossen. Bis einschließlich 2028 stehen hierfür 242,8 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Das Programm enthält derzeit vier Module:

  • Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
  • Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Zukunftsfähige Energieversorgung

Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Fast eine Viertelmilliarde Euro: Das ist ein Turbo für die Energiewende und den Klimaschutz in Sachsen. Ein Förderprogramm dieser Größe für dieses Thema gab es noch nicht im Freistaat. Bei aller Freude über diesen enormen Schub: Er ist bitter nötig. Die Klimakrise ist in Sachsen mit aller Härte zu erleben, mit anhaltender Dürre, viel zu heißen Sommern, historisch geschädigten Wäldern. Und auch die Energiewende ist dringlich. Deutschland und Sachsen müssen klimaneutral werden. Die Wirtschaft im Freistaat braucht regional erzeugten Grünstrom. Zudem wollen wir Energie- und Industrieland bleiben auch angesichts eines Kohleausstiegs, der marktgetrieben weit vor 2038 stattfinden wird. Und wir wollen den Mehrwert der Energiewende in Sachsen ernten. Kurzum: Wir stellen für Sachsen rund 243 Millionen Euro bereit, für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen. Denn hier werden Energiewende und Klimaschutz umgesetzt.«

Voraussichtlich ab September 2023 können u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank Zuwendungen für entsprechende Vorhaben beantragen. Die wesentlichen Inhalte des Förderprogramms sind im Folgenden dargestellt.

Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Gefördert werden können anwendungsorientierte und bevorzugt anwendungsnahe, vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit thematischen Schwerpunkten insbesondere auf Energieeffizienztechnologien und erneuerbare Energietechnologien, Klimaanpassung sowie Kreislaufwirtschaft. Begünstigte sind Hochschulen und nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen.

Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden können u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Begünstigte sind zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Vereine. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 50 und 80 Prozent.

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden können Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.

Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
Gefördert werden können Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Hierbei können nur Projekte gefördert werden, die in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF) liegen. Dies sind die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig. Begünstigte sind vor allem Unternehmen inklusive Genossenschaften, aber auch Kommunen und Zweckverbände. Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 80 Prozent.

Die Förderrichtlinie wird aus den Strukturfonds EFRE und Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und aus sächsischen Landesmitteln finanziert.

Derzeit arbeitet das Energie- und Klimaschutzministerium zudem bereits an einer Erweiterung des Programms. Dann sollen Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, von Netzen und Speichern auf lokaler Ebene ebenfalls gefördert werden können.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
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