Urteilsgründe des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Hochwasserrückhaltebecken in Oberbobritzsch

25.07.2024, 17:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Medieninformation 12/2024

Im Anschluss an die Medieninformation 7/2024 liegen nunmehr für das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2024 ergangene Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Oberbobritzsch die schriftlichen Urteilsgründe vor. Die Entscheidung ist über die Entscheidungsdatenbank des Gerichts unter den aufgeführten Links abrufbar.

SächsOVG, Urteil vom 1. März 2024 - 4 A 1119/18 -

Peter Kober
Pressesprecher
03591 21 75 420


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Pressesprecher Peter Kober
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