Urteilsgründe des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Hochwasserrückhaltebecken in Oberbobritzsch
25.07.2024, 17:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Medieninformation 12/2024
Im Anschluss an die Medieninformation 7/2024 liegen nunmehr für das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2024 ergangene Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Oberbobritzsch die schriftlichen Urteilsgründe vor. Die Entscheidung ist über die Entscheidungsdatenbank des Gerichts unter den aufgeführten Links abrufbar.
SächsOVG, Urteil vom 1. März 2024 - 4 A 1119/18 -
Peter Kober
Pressesprecher
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