Foto: Sächsisches Oberverwaltungsgericht
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- Organisation: Sächsisches Oberverwaltungsgericht
- Veröffentlichung: 30.11.2020
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Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Pressesprecher Peter KoberTelefon: +49 3591 2175 420Telefax: +49 3591 2175 500E-Mail: pressesprecher@ovg.justiz.sachsen.deZugehörige Medieninformationen
- 2G-Regelung für sächsische Gastronomiebetriebe bleibt bestehen
- Bebauungsplan Nr. 35 »Harthweide« der Stadt Zwenkau für unwirksam erklärt
- Bebauungsplan der Gemeinde Großpösna "Ortsmitte Störmthal" unwirksam
- Bebauungsplan der Gemeinde Großpösna »Ortsmitte Störmthal« vorläufig außer Vollzug gesetzt
- Bebauungsplan zu Retentionsflächen in Ostritz ist unwirksam
- Bebauungsplan über die Festsetzung von zwei Industriegebieten der Stadt Plauen hat keinen Bestand
- Beschwerde eines Rechtsreferendars gegen Zuweisungsentscheidung erfolglos
- Beschwerde zum Eilantrag gegen die Beräumung des Walds in Würschnitz hat keinen Erfolg
- Bestätigung des Verbots der Versammlung der »Querdenker« am 13. März 2021 in Dresden
- Chemnitzer Geschäfte der Stadtteile Hilbersdorf und Stelzendorf bleiben am Sonntag, den 7. November 2021, geschlossen
- Demonstration auf Autobahn bleibt verboten
- Demonstration des Bündnisses »Chemnitz steht auf« am 24. April 2021 bleibt verboten.
- Die Corona-Ausgangsbeschränkungen im April 2020 in Sachsen waren unwirksam
- Die Stadt Görlitz darf das Kunstwerk »Kulisse« kostenpflichtig demontieren
- Eilantrag gegen 2G-Kontrollpflicht im Einzelhandel abgelehnt
- Eilantrag gegen Bewohnerparken im Leipziger Waldstraßenviertel erfolglos
- Eilantrag gegen Kontakterfassungspflicht und Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Tests anlässlich des sog. Bergstadtsommers in Freiberg erfolglos
- Eilantrag gegen Testpflicht für Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kundenkontakt erfolglos
- Eilantrag gegen Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete abgelehnt
- Fahrradkorso darf nicht auf der Autobahn stattfinden
- Festlegungen des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Windenergie sind unwirksam
- Genehmigung für Ferienhausprojekt am Fichtelberg ist weiterhin nicht vollziehbar
- Genehmigungsvorbehalt für Versammlungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war wirksam
- Gewerbeuntersagung gegen Gastwirt in Staupitz darf vorläufig nicht vollzogen werden
- Gültigkeit der OB-Wahl 2022 in der Landeshauptstadt Dresden
- Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch darf gebaut werden
- Kein gesetzliches Entsenderecht des SBB Beamtenbund in den Rundfunktrat des MDR
- Keine Klagebefugnis gegen Zielabweichungsbescheid
- Keine Verpflichtung der Stadt Chemnitz zur Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers aus Marokko
- Keine systemischen Schwachstellen im italienischen Asylsystem
- Klagen gegen Erdgasfernleitung OPAL abgewiesen
- Kundgebung in Chemnitz »Wahrheit-Freiheit-Frieden” des Bündnisses »Chemnitz steht auf” am 27. März 2021 bleibt untersagt
- Landeshauptstadt muss erneut über ein Schutzkonzept und Maßnahmen zum Lärmschutz an der »Schiefen Ecke« in der Dresdner Neustadt entscheiden
- Läden dürfen in Dresden am 2. und 4. Adventssonntag nur in der Alt- und Neustadt geöffnet werden
- MDR muss Wahlwerbespot der PARTEI ausstrahlen
- Medieninformation 1/2021
- Medieninformation 2/2021
- Medieninformation 24/2020 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
- Medieninformation 25/2020 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
- Medieninformation 26/2020
- Medieninformation 27/2020
- Medieninformation 28/2020
- Medieninformation 3/2021
- Medieninformation 4/2021
- Mündliche Verhandlung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen)
- Mündliche Verhandlung zur Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl 2022 in der Landeshauptstadt Dresden
- Normenkontrollantrag eines Elektronikfachmarktes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 bleibt ohne Erfolg
- Planungen zur Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf sind rechtmäßig
- Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt
- Polnisch-deutsches Arbeitstreffen
- Querdenken-Demonstration in Leipzig am 10. April 2021 bleibt verboten
- Querdenken-Demonstrationen in Dresden am 15. Mai 2021 bleiben verboten
- Querdenken-Demonstrationen in Dresden am 17. April 2021 bleiben verboten
- RB Leipzig erklärt Eilverfahren für erledigt
- Start der elektronischen Verfahrensakte am Sächsischen Oberverwaltungsgericht am 6. Mai 2024
- Sächsische Corona-Notfall-Verordnung: Eilantrag gegen Schließung von Reisebüros gescheitert
- Sächsische Corona-Notfall-Verordnung: Oberverwaltungsgericht entscheidet über weitere Eilanträge
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Öffnungsverbot von Geschäften mit Kundenverkehr gilt vorläufig nicht für Babyfachmärkte
- Urteilsgründe des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Hochwasserrückhaltebecken in Oberbobritzsch
- Verbot der Stadt Leipzig für eine Versammlung am 3. Juni 2023 (»Tag X«) hat Bestand
- Verbot des Straßentheaters »Habecks Prozess« bleibt bestehen
- Verbot von Versammlungen im Zeitraum vom 8. bis 12. Januar 2024 unter dem Motto »Bauerndemo« in Sehma-Cranzahl hat keinen Bestand
- Verpflichtung zur Rückholung einer georgischen Familie nach Sachsen
- Versammlung der Partei »Der III. Weg« darf in Plauen mit max. 125 Teilnehmern unter Auflagen stattfinden
- Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse zum Jahreswechsel im hauseigenem Garten nicht verboten
- Vorerst keine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Lärm an der »Schiefen Ecke« (auch »Assi-Eck« genannt) in Dresden
- Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl durch den Leipziger Stadtrat hat Bestand
- Wahlplakate mit dem Text »HÄNGT DIE GRÜNEN!« müssen abgehängt werden
- Weitere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts zur Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung
- »Gedenkstein« der Partei Freie Sachsen darf vorerst stehenbleiben