Radweg entlang der S 159 von Wallroda nach Arnsdorf darf gebaut werden

19.12.2024, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Medieninformation 16/2024

Der Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 159 zwischen Wallroda und Arnsdorf darf gebaut werden. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit jetzt bekanntgegebenem Urteil vom 27. November 2024 entschieden.

Der Kläger ist Eigentümer und Pächter von Grundstücken, die durch den Bau des Radwegs in Anspruch genommen werden sollen. Er wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss, weil er eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung seiner Grundstücke befürchtet. Nach Starkregenereignissen verbleibe Niederschlagswasser auf seinen Grundstücken und fließe infolge der Dammlage des geplanten Radwegs langsamer ab als bislang. Diesen Einwänden ist das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen nicht gefolgt. Durch den Bau des Geh- und Radwegs verschlechtere sich die Abflusssituation auf den Grundstücken nicht wesentlich. Die Planfeststellungsbehörde habe die Betroffenheit des Klägers richtig erkannt, in ihre planerische Abwägungsentscheidung eingestellt und die maßgeblichen Belange fehlerfrei abgewogen.

Die Revision gegen dieses Urteil hat der Senat nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung steht dem Kläger die Beschwerde zu, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat.

SächsOVG, Urt. v. 27. November 2024 - 4 C 9/23 -


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