Staatsregierung beschließt Haushaltsentwurf für 2025 und 2026

24.03.2025, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Pro Jahr sollen etwa 25 Milliarden Euro ausgegeben werden

Das Kabinett hat sich heute auf einen Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2025 und 2026 verständigt. Der Entwurf geht heute an den Sächsischen Landtag, den Haushaltsgesetzgeber. Für beide Jahre sieht der Regierungsentwurf ein Etatvolumen von insgesamt 50 Milliarden (Mrd.) Euro vor. Davon entfallen rund 24,9 Mrd. Euro auf das Jahr 2025 und 25,1 Mrd. Euro auf 2026. »Mit diesem Haushalt ist es gelungen, Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Dazu waren allerdings an vielen Stellen schmerzliche Einschnitte notwendig. Dennoch ermöglicht der Haushaltsentwurf in diesem und dem kommenden Jahr Investitionen in die Zukunft des Freistaates«, sagte Finanzminister Christian Piwarz bei der Vorstellung des Regierungsentwurfes.

Der Finanzminister erinnerte dabei an politische Schwerpunkte, die trotz angespannter finanzieller Lage von notwendigen Einsparungen verschont blieben. Neben der Sicherung der Finanzierung von Lehrkräften wurde auch der Personalbereich in Forschung und Lehre geschont. Auch für die Förderung von Jugendangeboten wurden Mittel prioritär bereitgestellt. Außerdem wird mit dem Haushaltsentwurf die Grundlage geschaffen, alle Nachwuchskräfte in den Bereichen Polizei, Justiz sowie Finanz- und Steuerverwaltung in den öffentlichen Dienst übernehmen zu können. Die Kulturraumförderung bleibt ebenso auf dem Niveau des Vorjahres erhalten. Zu den Schwerpunkten gehört zudem die Stärkung der Wirtschaft. Dazu zählen eine Stärkung der Verbundausbildung, der Meisterbonus, aber auch die Unterstützung bei der Beseitigung von Bergbaufolgen. Darüber hinaus wurden mit dem Etatentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Sachsenfonds geschaffen, in den unter anderem die dem Freistaat zur Verfügung stehenden Mittel aus dem geplanten Sondervermögen zur Infrastruktur des Bundes fließen sollen.

Finanzminister Christian Piwarz unterstrich dennoch die Notwendigkeit von Einsparungen: »Der Anstieg der Steuereinnahmen Sachsens ist derzeit weniger vom Wachstum der Wirtschaft getrieben, sondern vor allem von der Inflation. Das ist ein Problem. Während die Einnahmesituation aber noch aushaltbar ist, galoppieren uns die Ausgaben davon. Das ist ein Riesenproblem.«

Daher wurde mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf erstmalig seit 2016 der Stellenaufwuchs gestoppt. Während 2024 der Stellenplan der Staatsregierung noch 96.491 Stellen umfasste, sieht der Haushaltsentwurf im Jahr 2025 noch 96.279 und im Jahr darauf 96.109 Stellen vor – was einem Abbau von 382 Stellen entspricht. Zudem wurden allen Ressorts durch eine Globale Minderausgabe in Höhe von insgesamt rund 657 Mio. Euro bei der Stellenbewirtschaftung Grenzen gesetzt. Von dem Stellenabbau ist auch das Finanzressort betroffen. 31 Stellen müssen in den beiden Haushaltsjahren abgebaut werden. Die Globale Minderausgabe für das Personal beläuft sich für das Finanzressort auf in Summe rund 91 Mio. Euro.

»Die Staatsregierung begibt sich mit dem Doppelhaushalt auf einen Personalabbaupfad, den wir zwingend auch in den kommenden Jahren weiter beschreiten müssen. Andernfalls wachsen uns die Personalausgaben über den Kopf«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Aufgrund von Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten und daraus folgenden Erhöhungen der Beamtenbesoldung sieht der Haushaltsentwurf trotz Stellenabbau steigende Personalausgaben von knapp 5,8 Mrd. Euro in 2024 auf 6,4 Mrd. in 2025 und rund 6,7 Mrd. Euro in 2026 vor. Damit wächst die Personalausgabenquote von 23,4 Prozent in 2024 auf 26,5 Prozent in 2026. Das spiegelt sich teilweise auch in steigenden Ausgaben für Bildung und Forschung in Höhe von acht Milliarden Euro in 2025 und 8,1 Mrd. in 2026 wider. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wurden in diesem Bereich 7,7 Mrd. Euro ausgegeben. Mittlerweile wird knapp ein Drittel des Gesamtetats für Bildung und Forschung aufgewendet. Wachsende Personalausgaben führen zu Einsparungen an anderer Stelle. Mit dem Etatentwurf sinkt die Investitionsquote von 16,8 Prozent im Jahr 2024 auf 12,6 Prozent im Jahr 2026.

Zudem sieht der Haushaltsentwurf kommunale Zuweisungen in Höhe von 8,4 Mrd. Euro in 2025 und 8,1 Mrd. Euro im Jahr 2026 vor. Darin enthalten ist ein rund 600 Mio. Euro umfassendes Hilfspaket für die Kommunen. Ein Drittel des Etatentwurfes ist damit für die Städte, Gemeinden und Landkreise vorgesehen. »Nichtsdestotrotz stehen die sächsischen Kommunen unter finanziellem Druck. Um die Situation der Kommunen dauerhaft zu stärken, werden wir gemeinsam mit den Kommunen Lösungen entwickeln. Zwingend notwendig sind aber auch Reformen auf Bundesebene. Die rasant gestiegenen Sozialausgaben nehmen den Kommunen die Luft zum Atmen«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Um überhaupt Einnahmen und Ausgaben im Etatentwurf in Einklang bringen zu können, hatte sich die Staatsregierung zuvor auf ein Deckungskonzept verständigt. So können die Zuführungen zum Generationenfonds aufgrund der bereits angepassten Anlagestrategie des Fonds über beide Jahre insgesamt um rund eine halbe Milliarde Euro vermindert werden. Die Kofinanzierungsmittel für Förderprogramme von EU und Bund werden teilweise und gemäß der Prioritätensetzung der zuständigen Fachministerien abgesenkt und die Tilgung von Corona-Notlagenkrediten unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der Sächsischen Verfassung gestreckt sowie die Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro vollständig aufgelöst. Zudem mussten die Budgets für freiwillige Leistungen der Ministerien deutlich reduziert werden. Die Budgets der Ressorts sinken gegenüber 2024 im Jahr 2025 um rund 470 Mio. Euro und im Jahr 2026 um etwa 499 Mio. Euro.

Davon ist auch der Bau-Etat des Freistaates Sachsen betroffen. Zwar sind für alle begonnenen Baumaßnahmen ausreichend Mittel in Höhe von rund 500 Mio. Euro vorhanden. Doch für neue Baumaßnahmen ist kein Geld vorgesehen. Für die notwendige Sanierung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) werden jedoch Mittel bereitgestellt.
»Wir müssen diesen Doppelhaushalt als einen Übergangshaushalt verstehen. Wir erkaufen uns damit Zeit, um eine ernsthafte strukturelle Diskussion zu führen. Wir müssen uns die grundsätzliche Frage stellen: Was muss der Staat leisten und was kann er sich nicht mehr leisten? Dazu bedarf es eines klugen Konzeptes. Trotz des in Aussicht stehenden Infrastrukturpaketes wird der Konsolidierungsdruck bleiben«, machte Finanzminister Christian Piwarz deutlich.


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