Sächsische Staatsregierung berät mit Bund über Verkehrsprojekte, Migration, Umwelt- und Finanzierungsfragen

14.04.2026, 15:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Berlin (14. April 2026) - Die Sächsische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Berlin mit Vertretern der Bundesregierung über verschiedene Projekte und Umwelt- und Finanzierungsfragen beraten. Im Mittelpunkt standen beispielsweise der Ausbau der Bahnverbindungen von Sachsen nach Polen und Tschechien, die Migrationspolitik, die Hightech Agenda Deutschland und Entlastungen für die Justiz.

Vor allem der grenzüberschreitende Verkehr mit Polen und Tschechien hat für Sachsen eine hohe Bedeutung. In dem Gespräch mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ging es deshalb um die Neubaustrecke Dresden-Prag. Das Vorhaben ist eines der wichtigsten grenzüberschreitenden Schienenprojekte Europas. Auch die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz sowie der Ausbau der Strecke Chemnitz-Leipzig waren Thema – beides ebenso zentrale Infrastrukturprojekte für den Freistaat.

Sachsen setzt sich für ein durch den Bund betriebenes Bundesausreisezentrum am Flughafen Leipzig/Halle ein. Ziel ist, die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Migranten schneller und effektiver zu gewährleisten. Im Fokus stehen insbesondere Personen, bei denen alle Voraussetzungen für die Rückführung erfüllt sind, sowie solche aus Herkunftsländern, bei denen Rückführungen bisher besonders problematisch waren. Durch die räumliche Nähe zum Flughafen wird die Planbarkeit der Abschiebungen erhöht, so dass der Bund diese eigenständig organisieren und durchführen kann.

Sachsen strebt eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Bund bei hybriden Bedrohungen wie Spionage und Cyberangriffen an. Bei der Drohnenabwehr wirbt der Freistaat für ein bundesweites Echtzeit-Lagebild. Zudem fordert Sachsen finanzielle Unterstützung der Länder aus den Mitteln der Bereichsausnahme für Verteidigung zur Sicherstellung der Drohnenabwehr.

Die Landesregierung setzt sich für die Stärkung des Zivilschutzes durch den Bund ein und fordert im Projekt »Mobiles Betreuungs-Modul 5000« die Stationierung eines Moduls im Freistaat Sachsen zur Versorgung der Bevölkerung im Krisenfall.

Im Gespräch mit der Beauftragten des Bundes für Ostdeutschland, Staatsministerin Elisabeth Kaiser, thematisierte die Staatsregierung unter anderem die Rentenzahlungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Rentenleistungen fallen zwar in die Zuständigkeit des Bundes. Bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen beteiligt sich der Bund allerdings nur anteilig. Sachsen muss aktuell jedes Jahr mehr als 750 Millionen Euro für die Rentenlasten aus der ehemaligen DDR aufbringen – seit 1992 sind dafür aus dem sächsischen Haushalt mehr als 20 Milliarden Euro geleistet worden. Die ostdeutschen Länder setzen sich daher seit Jahren dafür ein, dass der Bund seinen finanziellen Beitrag erhöht. Dieser Forderung hat die Sächsische Staatsregierung erneut Nachdruck verliehen.

Zudem erhofft sich Sachsen eine weitere Finanzierungsbeteiligung des Bundes an der Bewältigung der vereinigungsbedingten ökologischen Altlasten. Der Bund wird gebeten, rasch mit den betroffenen ostdeutschen Ländern – insbesondere mit Sachsen – in Verhandlungen über die fortzusetzende, gemeinsame Finanzierung einzutreten.

Im Austausch mit Bundesumweltminister Carsten Schneider sprach sich Sachsen für eine grundlegende Überarbeitung der Wiederherstellungsverordnung (WVO) aus, die die Erneuerung von Ökosystemen zum Ziel hat. Der Freistaat sieht – wie auch die übrigen Bundesländer – Schwierigkeiten bei der Umsetzung der WVO und hat sich für die vollständige Aufhebung ausgesprochen, um ein neues, praxisgerechtes und faires Regelungswerk zu schaffen. Für Sachsen ist dabei weiterhin entscheidend, mit Blick auf die besondere Sensibilität der Landeigentümer und -bewirtschafter auf Freiwilligkeit bei der Umsetzung zu setzen.

Vor dem Hintergrund der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen in Folge des Kohleausstiegs sowie aufgrund von Struktur- und Klimawandel hat Sachsen das Bundesumweltministerium zudem gebeten, das im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte Bund-Länder-Gremium zur Vorbereitung notwendiger Maßnahmen gegen Wassermangel kurzfristig zu initiieren. Wasser ist ein wesentlicher Standortfaktor für die dringend erforderliche wirtschaftliche Neuausrichtung der betroffenen Regionen im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier. Wasserdefizite werden zu Nutzungskonkurrenzen führen. Deshalb erachtet der Freistaat ein strategisches Wassermanagement und ein nachhaltig ausgerichtetes Handeln von Politik, Behörden sowie Bergbauunternehmen für zwingend notwendig.

Sachsen empfiehlt sich als einer der wichtigsten Hochtechnologie-Standorte Deutschlands für eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Hightech-Agenda des Bundes – und hat dies auch gegenüber dem Bundesforschungsministerium zum Ausdruck gebracht. Die sächsische Hochschul- und Forschungslandschaft bietet in den sechs Schlüsselbereichen der Agenda (KI, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusionstechnologie, klimaneutrale Mobilität/Batterietechnologien) eine exzellente Infrastruktur und eine international vernetzte Wissenschaftscommunity von der Grundlagen- bis zur anwendungsorientierten Forschung. Diese Innovationsstärke kann der Hightech-Agenda einen Schub verleihen, wenn der Bund die Fähigkeiten nutzt und die Forschungsfelder entsprechend fördert.

Vom Bundesprogramm »Wandel durch Innovation in der Region – WIR!« erhofft sich Sachsen darüber hinaus konkrete Hilfestellung für die Industrie in Südwestsachsen. Mit dem Bundesprogramm werden Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung schneller für Anwendungen und Geschäftsmodelle in der regionalen Wirtschaft nutzbar gemacht. Der Freistaat sieht darin ein wirksames Instrument, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten, Wirtschaftszweige weiterzuentwickeln oder neue zu erschließen.

Der Freistaat Sachsen hat im Austausch mit Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig für ein maßvolles Vorgehen bei der Schaffung neuer Strafnormen plädiert. In einem effizienten Rechtsstaat müssen bestehende Straftatbestände fortlaufend überprüft und ggf. aktualisiert werden. Angesichts zunehmender Forderungen, das Strafrecht auszuweiten und zu verschärfen, droht dabei jedoch der Ultima-Ratio-Grundsatz aus dem Blick zu geraten. Grundsätzlich sollte das Strafrecht weiterhin nur als letztes Mittel eingesetzt werden, um Regelverstöße zu sanktionieren, und nicht gegen sämtliche Arten sozial unerwünschten Verhaltens in Stellung gebracht werden.

Angesichts der hohen Zahl offener Ermittlungsverfahren deutschlandweit ist es an der Zeit, den Strafprozess moderner und effektiver zu gestalten. Der Freistaat Sachsen begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung für eine Novellierung der Strafprozessordnung einsetzt. Parallel dazu setzen wir uns im Dialog mit der Bundesregierung dafür ein, beim Widerspruchsverfahren das Regel-Ausnahme-Verhältnis umzukehren und einen praxistauglichen, digitalen Rechtshilfeverkehr zu fördern – dies dient dem Bürokratieabbau und kommt damit den Bürgerinnen und Bürgern genauso zugute wie den dringend auf Entlastung angewiesenen Justizbehörden.


Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang