Sächsisches Hochwasserschutzprogramm wird fortgeschrieben

21.04.2026, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen wird künftig verstärkt in die Instandhaltung, Ertüchtigung und Sanierung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen im Freistaat investieren. Das hat das Kabinett am Dienstag (21.4.) mit der Fortschreibung des Sächsischen Hochwasserschutzprogramms beschlossen. Mit Blick auf die in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehenden Finanzmittel sieht das Programm außerdem vor, Investitionen in den Neubau von Anlagen zugunsten des Bestandserhalts zu verringern. Das Hochwasserschutzprogramm wurde nach den massiven Schäden infolge mehrerer Hochwasserereignisse seit 2002 aufgestellt. Es umfasst 749 zum Teil hochkomplexe Maßnahmen, von denen 594 Vorhaben bereits durch die Landestalsperrenverwaltung umgesetzt oder beendet wurden. Gegenwärtig befinden sich 26 Maßnahmen im Bau. Von den weiteren 129 geplanten Vorhaben sind 48 für eine weitere Umsetzung vorgesehen.

Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Wir haben in den vergangenen Jahren in großem Umfang und auf hohem Niveau den technischen Hochwasserschutz in Sachsen ausgebaut. Der Schutz vor Hochwasserereignissen ist und bleibt auch künftig eine Aufgabe, in der sich der Freistaat stark engagiert. Aus diesem Grund wird Sachsen einen Teil der geplanten Vorhaben fortsetzen. Wir können heute und mit Blick auf die kommenden Generationen aber nur das Geld ausgeben, das wir haben. Um das erreichte Schutzniveau im Land zu sichern, müssen wir die Mittel, die uns absehbar zur Verfügung stehen werden, nun vorranging in den Bestandserhalt investieren. Die Finanzierung von Unterhalt und Betrieb der bestehenden Anlagen ist schon jetzt und wird auch in der Zukunft herausfordernd sein. Mit der Neuausrichtung des Hochwasserschutzprogramms wird der Freistaat sowohl seiner Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung als auch der Verantwortung für eine solide Finanzpolitik gerecht.«

Sachsen hat seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für Maßnahmen der nachhaltigen Schadensbeseitigung an Gewässern und Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, aus Mitteln des Bundes und der Länder sowie aus Landesmitteln umgesetzt. Auf der Grundlage der 2003 bis 2005 erstellten Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) für Gewässer erster Ordnung und die Elbe wurde ein staatliches Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, um einen angemessenen und am Schadenspotenzial ausgerichteten öffentlichen Hochwasserschutz schrittweise umzusetzen.

Der Freistaat unterstützt zudem die Erstellung von Konzepten sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes an Gewässern zweiter Ordnung in kommunaler Zuständigkeit. Dabei wurden bisher kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Volumen von 173,5 Millionen Euro (ohne Schadensbeseitigung) unterstützt. Die 76 fertiggestellten und 45 derzeit bearbeiteten kommunalen Hochwasserrisiko-managementpläne wurden mit 6,6 Millionen Euro gefördert.

Im Rahmen des sächsischen und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms setzt der Freistaat auch Maßnahmen zum naturnahen Hochwasserschutz um – beispielsweise durch Gewässeraufweitungen, Renaturierungsmaßnahmen, Wiederanbindung an natürliche Rückhalteräume oder den Um- bzw. Rückbau von Querbauwerken und Ufermauern.

Die Hochwasserrückhalteräume in den Anlagen des Freistaates Sachsen wurden nach 2002 von rund 122 Millionen auf 168 Millionen Kubikmeter erhöht. Damit wurden in den bestehenden Stauanlagen sowie durch den Neubau von Hochwasserrückhaltebecken nach 2002 insgesamt rund 46 Millionen Kubikmeter neuem Hochwasserrückhalteraum geschaffen.

Wesentliche Grundlagen des Hochwasserschutzes im Freistaat sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Gewässer erster Ordnung und die Elbe. Diese stellen überschwemmte Gebiete und Gefahrenbereiche bei unterschiedlich großen Hochwassern dar. Anhand der Gefahrenkarten für Hochwasser, wie sie statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftreten, wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Für diese gelten im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und im Sächsischen Wassergesetz Restriktionen für die Nutzung, die die Risiken verringern und neue Schadenspotenziale verhindern sollen.

Mit der Einrichtung eines modernen Landeshochwasserzentrums sowie durch zusätzliche Niederschlagsmessstellen und Hochwassermeldepegel konnten die Vorhersage und Warnung vor Hochwasserereignissen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert werden.

Der öffentliche Hochwasserschutz kann, trotz erheblicher staatlicher Investitionen, keine absolute Sicherheit garantieren. Deshalb hat die gesetzliche Verpflichtung im Wasserhaushaltsgesetz, wonach jeder im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen zu treffen, eine hohe Bedeutung.

Der Freistaat Sachsen unterstützt den Prozess der Eigenvorsorge. Mit der Durchführung von Sächsischen Hochwasserschutztagen und dem Aufbau des Sächsischen Kompetenzzentrums für private Hochwasservorsorge beim BDZ e. V., inklusive der Einführung eines gebäudekonkreten Hochwasservorsorgeausweises, wurden bereits wichtige Schritte zur Sensibilisierung der Bevölkerung unternommen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Oliver Rittweger
Telefon: +49 351 564 20014
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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