Kulturministerium verleiht Auszeichnung »Ehrenamt in der Kultur 2026«
22.05.2026, 10:18 Uhr — Erstveröffentlichung
Vorschläge können bis 30. Juni 2026 eingereicht werden
Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch zeichnet in diesem Jahr erneut Ehrenamtliche für ihr besonderes Engagement in der Kultur im Freistaat Sachsen aus. Ab sofort können Vorschläge zur Ehrung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingereicht werden. Mit der Auszeichnung »Ehrenamt in der Kultur« soll die Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer und ihr wertvoller Beitrag für die sächsische Kulturlandschaft gewürdigt werden.
»Kultur lebt vom Engagement der Menschen, die sich ehrenamtlich für Kultur, Erinnerungskultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. Mit der Auszeichnung »Ehrenamt in der Kultur 2026« würdigen Menschen und Initiativen, die kulturelle Teilhabe ermöglichen und das kulturelle Leben vor Ort bereichern. Wir laden herzlich dazu ein, engagierte Ehrenamtliche aus allen Kultursparten, die mit Ideen, Einsatz und Leidenschaft Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen, vorzuschlagen«, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.
Bis zum Jahr 2020 wurde die Auszeichnung im zweijährigen Rhythmus für den Bereich der Museen im Freistaat Sachsen verliehen, erstmals im Jahr 2004. Ab dem Jahr 2022 wurde die Auszeichnung für weitere Kultursparten neben dem Bereich des Museumswesens geöffnet. Somit können Vorschläge auch aus dem Bereich der Sächsischen Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, der archäologischen Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, des Films und der Soziokultur eingereicht werden. Bei den Auszeichnungen soll die sorbische Kultur Berücksichtigung finden.
Die Ehrenamtsauszeichnungen werden an natürliche Personen verliehen, die sich durch außerordentliches ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich besonders verdient gemacht haben.
Die Vorschläge zur Ehrung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kultur im Freistaat Sachsen können ab sofort bis spätestens 30. Juni 2026 online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter dem Link https://mitdenken.sachsen.de/1064632 übermittelt werden.
Vorschlagsberechtigt sind sächsische Kultureinrichtungen (z. B. Vereine und Freundeskreise) sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Kommunen, Organisationen und Unternehmen) sowie das Landesamt für Archäologie Sachsen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auf der oben genannten Website zu finden.