Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen erhält Status "Körperschaft öffentlichen Rechts"
19.05.2009, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag des Kultusministeriums zur Kenntnis genommen, der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen auch in Sachsen den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verleihen zu müssen. Sachsen ist damit das zehnte Bundesland, dass einem entsprechenden Antrag der Gemeinschaft statt geben muss. Der Antrag war bereits im Jahr 2006 gestellt worden. Der auch für Kirchen und Religion zuständige Kultusminister Roland Wöller sagte dazu: "Nach umfangreicher und zeitintensiver Prüfung musste festgestellt werden, dass alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind. Die Religionsgemeinschaft hat damit einen Anspruch auf den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts."
Die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen ist somit auch im Freistaat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Damit verbunden sind einige Privilegien. So dürfen sie beispielsweise über die Finanzämter Kirchensteuern von ihren Mitgliedern erheben, sie sind von Verwaltungsgebühren befreit, haben das Recht Beamte zu berufen und den Anspruch, als Veranstalter von Rundfunkprogrammen zugelassen zu werden. In Sachsen hat die Religionsgemeinschaft 14.400 Mitglieder.
Bereits im Jahr 2006 war der Religionsgemeinschaft in Berlin – nach jahrelanger auch gerichtlicher Auseinandersetzung bis hin zum Bundesverfassungsgericht – der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen worden. Unmittelbar danach wurde in 14 Bundesländern im Rahmen einer Zweitverleihung ein ebensolcher Status beantragt.