Gewässerzustand und Hochwasserschutz verbessern
12.06.2018, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Freistaat unterstützt Kommunen noch stärker bei der Verbesserung des Gewässerzustandes und beim Hochwasserschutz
Der Freistaat Sachsen wird seine Kommunen künftig noch stärker bei ihren Aufgaben zum Hochwasserschutz und bei der Verbesserung des Gewässerzustandes unterstützen. Dazu hat das Kabinett heute (12. Juni 2018) die fortgeschriebene „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2018)“ beschlossen.
„Bereits in der Vergangenheit konnten wir viele Projekte der Kommunen fördern - auch mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. So wurden bis Ende 2017 mit fast 17 Millionen Euro Fördermitteln zahlreiche Querbauwerke in Flüssen durchgängig gemacht und Flussabschnitte renaturiert“, so Umweltminister Thomas Schmidt. „Darüber hinaus flossen 41 Millionen Euro in den Hochwasserschutz an Gewässern 2. Ordnung, also den Gewässern, für die die Kommunen zuständig sind. Darunter waren Hochwasserschutzanlagen, die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten und nicht zuletzt die Ausrüstung von 111 kommunalen Wasserwehren mit nötigen Ausrüstungsgegenständen“.
Mit der neuen Förderrichtlinie treten einige Änderungen in Kraft, die insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht waren. So beträgt der Fördersatz für Maßnahmen der Gewässerentwicklung und -renaturierung generell 90 Prozent. Bisher waren 75 Prozent die Regel. Darüber hinaus wird es künftig für die Förderung von Maßnahmen, die den Gewässerzustand verbessern, keine Bagatellgrenze mehr geben. So können die Kommunen auch Unterstützung für kleine Projekte mit begrenzter Wirkung erhalten, die insgesamt aber zu großen Effekten führen.
Weitere Änderungen betreffen die Ausstattungen für Wasserwehren. Hier gibt es künftig keine konkreten Vorgaben mehr, welche höherwertige Einsatzausrüstung beschafft werden darf. Auf diese Weise wird zum Beispiel auch die Anschaffung von Hochleistungspumpen oder Rettungsbooten förderfähig. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes sind künftig auch an Stellen förderfähig, die keinen direkten Gewässerbezug haben. Auf diese Weise kann auch den Herausforderung besser begegnet werden, die sich durch Starkregenereignisse ergeben. Auch die Anschaffung mobiler Hochwasserschutzelemente wird künftig unterstützt.
„Ich bin überzeugt davon, dass die Kommunen mit dieser Förderung des Freistaates sowohl den Gewässerzustand als auch den Hochwasserschutz weiter deutlich verbessern können“, so der Umweltminister abschließend.
Hintergrund:
Im Freistaat Sachsen sind die Städte und Gemeinden Unterhaltungslastträger für die Gewässer II. Ordnung, die Landestalsperrenverwaltung (LTV) ist für Gewässer I. Ordnung zuständig. Die Kommunen sind im Rahmen ihrer Aufgabe für die Erreichung des sogenannten guten Zustandes ihrer Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und für den erforderlichen öffentlichen Hochwasserschutz verantwortlich.
www.smul.sachsen.de/foerderung/118.htm