Bericht aus der gemeinsamen Kabinettssitzung von Bayern und Sachsen in Hof

03.03.2020, 13:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Hof (3. März 2020) - Bayern und Sachsen sind starke Partner. Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ministerpräsident Michael Kretschmer kamen heute der Bayerische Ministerrat und die Sächsische Staatsregierung zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Hof zusammen. Die beiden Freistaaten vereinbarten dabei, ihre gute länderübergreifende Zusammenarbeit weiter auszubauen.

1. Länderübergreifende Forschung zu Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie wird gestärkt / Gemeinsamer bayerisch-sächsischer Wissenschaftskommunikationspreis für KI ab 2021

Künstliche Intelligenz (KI) bildet die Basis für eine grundlegende technische und industrielle Revolution. Bayern und Sachsen streben bei dieser Entwicklung eine Führungsrolle an. Dabei ist auch die verständliche Vermittlung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Gesellschaft von zunehmender Bedeutung. Bayern und Sachsen werden deshalb im Jahr 2021 einen gemeinsamen bayerisch-sächsischen Wissenschaftskommunikationspreis für die Künstliche Intelligenz ausloben.

Neben eigenen Initiativen und Maßnahmen auf dem Gebiet der KI forcieren beide Länder eine Partizipation und enge Verzahnung mit der KI-Strategie der Bundesregierung. Mit dem »Munich Center for Machine Learning« (MCML) sowie dem »Center for Scalable Data Analytics and Artificial Intelligence (ScaDS.AI)« Dresden/Leipzig werden seit 2014 bzw. 2018 über das Bundesministerium für Bildung und Forschung zwei nationale Kompetenzzentren gefördert, für die der Bund ab 2023 eine Verstetigung anstrebt. Bayern und Sachsen werden in gemeinsamer Anstrengung gegenüber dem Bund auf eine länderübergreifende Befassung in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hinwirken.

Die Zusammenarbeit auf den Gebieten »Interaktives Datamining« und »Analyse von Graphstrukturen« wird intensiviert und ausgebaut, um damit einen Beitrag zur Unterstützung der Analyse von komplexen Daten in Bereichen wie Medizin, Industrie, Mobilität, Natur- und Sozialwissenschaften zu leisten.

Bayern und Sachsen wollen das im Jahr 2019 begonnene, gemeinsame bzw. abgestimmte Vorgehen bei der Entwicklung und Erprobung der Quantenkommunikation auf der Grundlage des erreichten Arbeitsstandes fortsetzen. Sie werden das zukunftsweisende Forschungsfeld des 2018 als Verbundantrag der Universität Würzburg und der TU Dresden zum Erfolg in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern geführten Exzellenzclusters "Complexity and Topology in Quantum Matter (ct.QMAT)« auch künftig weiter stärken. Hierzu wird seitens des Freistaats Bayern angestrebt, an der Universität Würzburg einen Lehrstuhl für Topological Quantum Information and Quantum Optics mit Brückenfunktion zur TU Dresden zur thematischen Erweiterung und Unterstützung des Clusters aufzubauen.

Bayern und Sachsen wollen die begonnene Zusammenarbeit in den Quantentechnologien weiter ausbauen. Dazu soll bis Ende 2020 geprüft werden, welche Felder neben Quantenkommunikation und topologischen Quantenmaterialien Potenziale für eine weitergehende Zusammenarbeit der beiden Freistaaten bieten und in welchen Strukturen diese Zusammenarbeit erfolgen kann.

2. Bezahlbare und sichere Energieversorgung gewährleisten / Weitere Senkung der EEG-Umlage / Neues Monitoring zur Versorgungssicherheit / Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff

Es braucht eine bezahlbare und sichere Energieversorgung. Bayern und Sachsen fordern von der Bundesregierung umgehend Schritte zur Senkung der Steuern, Abgaben und Umlagen, um die privaten und gewerblichen Stromverbraucher zu entlasten und stärkere Anreize für die Sektorenkopplung zu setzen. Folgende Maßnahmen sind dabei vom Bund vordringlich umzusetzen:

  • Eine deutlichere Senkung der EEG-Umlage als im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt entlang der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses.
  • Die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich notwendige Mindestmaß.
  • Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte durch einen jährlichen Bundeszuschuss in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro, wie von der Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« beschlossen.
  • Die Entwicklung beihilferechtskonformer Instrumente, um energieintensive Unternehmen, die Strom aus dem Netz beziehen, aber nicht von einer Senkung der Netznutzungsentgelte profitieren, zu entlasten.
  • Die Verstetigung, Fortentwicklung und Finanzierung der ETS-Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen.

Bayern und Sachsen fordern die Bundesregierung zudem auf, die im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungssicherheit zügig einzuleiten und zeitnah abzuschließen, um im Zuge des Kernkraft- und Kohleausstiegs die Versorgungssicherheit auf heutigem Niveau zu erhalten. Insbesondere das weiterentwickelte Versorgungssicherheits-Monitoring, das nach den Vorgaben der europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung die sog. Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen enthalten muss, sollte umgehend durchgeführt werden.

Der Bund soll weiterhin umgehend seine Zusage für eine vollumfängliche Realisierung der sogenannten besonderen netztechnischen Betriebsmittel in Höhe von 1.200 MW umsetzen. Diese sollen als Sicherheitspuffer besondere Notfallsituationen im Stromnetz absichern und so dazu beitragen, die Versorgungssicherheit bzw. Systemstabilität Süd- und Mitteldeutschlands zu gewährleisten.

Für eine sichere Energieversorgung im Zuge des Kohleausstiegs fordern Bayern und Sachsen von der Bundesregierung, umgehend den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung folgend die jährlichen Zubau-Mengen für erneuerbare Energien im Einklang mit dem 65-Prozent-Ziel bis 2030 anzupassen, den 52 Gigawatt-Deckel abzuschaffen und damit verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen.

Vor dem Hintergrund des Kernkraft- und Kohleausstiegs sollen stärkere Investitionsanreize für den Bau gesicherter Leistung in Deutschland geschaffen werden. Um die Potentiale der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als flexibel einsetzbarer Partner der erneuerbaren Energien verstärkt zu nutzen, wird im Interesse der langfristigen Planungssicherheit für Investoren die Verlängerung der KWKG-Förderung bis mindestens 2030 gefordert. Mit einer verbesserten Förderung für Wärmespeicher sollten außerdem mehr Anreize für einen möglichst flexiblen, stromgeführten Betrieb der KWK-Anlagen gesetzt werden.

Bayern und Sachsen sehen im Energieträger Wasserstoff große Potenziale für die Zukunft und verfügen über das technologische Know-how und die industriellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft. Beide Länder werden daher die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff stärken und die Durchführung gemeinsamer grenzüberschreitender Wasserstoffmobilitätsprojekte prüfen. Sie begrüßen die Initiative des Bundes für eine Nationale Wasserstoffstrategie und fordern eine enge Abstimmung mit den Ländern bei der weiteren Ausgestaltung und anschließenden Umsetzung.

3. Bedarfsgerechte und verlässliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität schaffen / Gemeinsames Vorgehen im Bundesrat und in Fachministerkonferenzen

Bayern und Sachsen sind Vorreiter bei der Elektromobilität. Für den Hochlauf der Elektromobilität ist eine bedarfsgerechte und verlässliche Ladeinfrastruktur notwendig. Beide Länder begrüßen den von der Bundesregierung beschlossenen »Masterplan Ladeinfrastruktur« und die darin genannten Handlungsfelder. Sie sehen folgende Maßnahmen als vordringlich an:

  • Weiterführung der Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur über das Jahr 2020 hinaus;
  • Unterstützung des Aufbaus von privaten Lademöglichkeiten, insbesondere für offene Personenkreise wie Arbeitnehmer und Kunden, mit Fördermitteln des Bundes;
  • weiterer Auf- und Ausbau der Schnellladeinfrastruktur >150kW für die Langstreckenmobilität an den Rastanlagen an Bundesautobahnen sowie frühzeitige Anpassung entsprechender Netzausbaupläne entlang der Hauptverkehrstrassen;
  • internationale Zusammenarbeit und Standardisierung von ultraschneller Nutzfahrzeugladeinfrastruktur, zum Beispiel Schaffung einer grenzüberschreitenden Nutzfahrzeugladeinfrastruktur (350kW) einschließlich Vorgaben zum EU-Roaming;
  • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit von Ladeinfrastruktur sowohl bei der Authentifizierung und Abrechnung als auch bei der Standortauffindung, Anzeige des Belegungsstatus und Reservierung;
  • Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel des Energiewirtschaftsgesetztes, hinsichtlich des netzdienlichen Ladens.

Bayern und Sachsen haben vereinbart, dass sie sich im Bundesrat und in entsprechenden Fachministerkonferenzen gemeinsam gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission für entsprechende Maßnahmen einsetzen werden.

4. Lücken in der Mobilfunkversorgung schließen / Gemeinsame Bundesrats-Initiative zur zügigeren Realisierung von Mobilfunkstandorten / Weitere Optimierung bei der Nutzung von staatlichen Liegenschaften

Die Lücken in der Mobilfunkversorgung von Grenzgebieten müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Dabei war die Grenzkoordinierung der Frequenzen teils ein Hindernis aus Sicht der Mobilfunkbetreiber. Bayern und Sachsen begrüßen daher, dass die Bundesnetzagentur ein Konzept zur Weiterentwicklung des Grenzkoordinierungsverfahrens entwickelt hat.

Die Mobilfunkbetreiber müssen den gestiegenen Erwartungen der Nutzer an eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung nachkommen. Damit sie noch zügiger Mobilfunkstandorte realisieren können, fordern die Betreiber unter anderem Änderungen des Baurechts auf Landes- und Bundesebene. Die Bauministerkonferenz hat auch vor diesem Hintergrund auf bayerische Initiative hin eine Änderung der Musterbauordnung beschlossen. Danach können Funkmaste bis zur Höhe von 15 Metern auf Mobilfunkstandorten im Außenbereich verfahrensfrei gestellt werden. Die Bayerische Staatsregierung hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung auf den Weg gebracht. Beide Länder fordern den Bund auf, die Forderungen der Betreiber zum Bundesrecht zu prüfen und die Baunutzungsverordnung im Interesse des Mobilfunkausbaus anzupassen. Bayern und Sachsen werden hierzu eine Bundesratsinitiative starten.

Beide Länder heben die Bedeutung der Nutzung staatlicher Liegenschaften für den Mobilfunkausbau hervor. Die Länder stellen ihre staatlichen Liegenschaften den Betreibern zur Verfügung. Die Sächsische Staatsregierung hat dazu eine neuartige Absichtserklärung mit Unternehmen unterzeichnet, um zu einer noch besseren Nutzung zu kommen. In Bayern bestehen seit 2002 Rahmenverträge mit den Mobilfunkbetreibern, die regelmäßig geprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Bayern und Sachsen wollen sich zur Prüfung weiterer Optimierungsmöglichkeiten der jeweils geschlossenen Verträge im Sinne eines »best practice«-Ansatzes austauschen. Sie setzen sich dafür ein, dass auch der Bund seine Liegenschaften für den Mobilfunkausbau noch aktiver zur Verfügung stellt. Dies betrifft besonders Autobahnen und Eisenbahnstrecken.

5. Bayern und Sachsen verurteilen Anschlag von Hanau / Bekämpfung von Extremismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit hat höchste Priorität

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung gedenken der Opfer von Hanau, hoffen auf baldige Genesung der Verletzten und bekunden den Hinterbliebenen ihr Beileid. Sie verurteilen den entsetzlichen rechtsterroristischen, ausländerfeindlichen und rassistischen Anschlag auf das Schärfste. Für die beiden Landesregierungen hat die Bekämpfung von Extremismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit höchste Priorität. Daneben ist die Gesellschaft gleichermaßen gefordert, demokratische Werte zu stärken und jeglicher Form von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden entgegenzutreten.

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung stehen fest an der Seite der jüdischen Gemeinden und unserer jüdischen Bürgerinnen und Bürger. Der antisemitische Anschlag auf die Synagoge in Halle a. d. Saale war ein Angriff auf die freiheitliche Demokratie. Bayern und Sachsen treffen weiterhin umfangreiche präventive Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger.

Die beiden Staatsregierungen begrüßen, dass die Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgungsbehörden alle rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit ergreifen. Verstärktes Augenmerk ist dabei insbesondere auf die Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz zu legen. Ebenso sind Maßnahmen zu treffen, die der Aufklärung der Vernetzung extremistischer Aktivitäten und Strukturen sowie der Risikoeinschätzung und -bewertung hinsichtlich gewaltorientierter Einzelpersonen und Kleinstgruppen dienen. Hierbei ist der Schwerpunkt auf eine verstärkte Internetaufklärung und die konsequente Entwaffnung von Extremisten zu legen.

Extremismus und Terrorismus sind Phänomene, die zunehmend in den verborgenen Winkeln des Internets keimen und dort ihre Netze spinnen. Bayern und Sachsen setzen seit Jahren auch auf Präventionsarbeit, um das Entstehen und Verbreiten von extremistischem und antisemitischem Gedankengut bereits im Ansatz zu verhindern. Dabei sind allgemeine Demokratieförderung und Wertebildung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zentrale Säulen. Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung werden daher weiterhin bedarfsgerechte und zielgruppenorientierte Maßnahmen unter Einbindung gesellschaftlicher Akteure fortsetzen und weiterentwickeln.

6. Sachsen und Bayern machen Wälder »klimafit« / Unterstützung für Waldbesitzer bei Klimaschutz, Artenvielfalt und Borkenkäferschäden / Mehr Holz für den Klimaschutz

Bayern und Sachsen sehen mit großer Sorge die zunehmenden Schäden im Wald, die vor allem in den Hitze- und Trockenjahren 2018 und 2019 entstanden sind. Ein geregeltes, in bisher gewohnten Bahnen laufendes, waldbauliches Vorgehen wird durch Klimaänderung und Extremwetterereignisse immer schwieriger. Ausgerechnet der Wald, der durch Bindung von Treibhausgasen eine besonders wichtige Funktion beim Klimaschutz hat, wird nun in großem Maßstab selbst zum Opfer von Klimaveränderungen. Um dem entgegenzuwirken und den Wald zu erhalten, werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

• Wald wird »klimafit«
Bayern und Sachsen richten den Waldumbau verstärkt auf den Klimaschutz aus und machen die Wälder fit für die Zukunft im Klimawandel.
Der rasant fortschreitende Klimawandel ist eine riesige Herausforderung für Wald und Waldbesitzer. Zukunftsfähige Wälder liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft. Deshalb sind die Länder und der Bund gefordert, die Waldbesitzer bei der Bewältigung von Schäden und beim dringend notwendigen Waldumbau nach Kräften zu unterstützen.

• Mehr Anreize für den Privat- und Körperschaftwald
Bayern und Sachsen beschließen daher, mit dem Förderangebot im Privat- und Körperschaftwald Anreize für mehr Klimaschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt zu setzen. Pflanzungen, Saaten oder die Naturverjüngung auf Schadflächen dienen dem Walderhalt und liegen damit im Interesse des Gemeinwohls. Bestehende Wälder sollen durch Pflege und Durchforstung in ihrer Widerstandsfähigkeit erhöht und nachhaltig bewirtschaftet werden.

• Eindämmung der Borkenkäferschäden
Zur Bewältigung der Waldschäden unterstützen Bayern und Sachsen ihre Waldbesitzer mit Hilfspaketen. Die Landesregierungen unterstreichen die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers, wie etwa das Entrinden, das Verbringen befallenen Holzes in Zwischenlager außerhalb des Waldes und die verstärkte Unterstützung durch die Forstbehörden. Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erhalten zudem zusätzliche Hilfen für die Organisation gemeinschaftlicher Bekämpfung.

• Mehr Holz für den Klimaschutz
Sachsen und Bayern stärken den Holzbau und nutzen Schwach- und Restholz energetisch. Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung bekennen sich zur Forst- und Holzwirtschaft als leistungsfähige Branche für unsere Waldeigentümer. Sie ist das Rückgrat für die Bewirtschaftung und Pflege der Wälder.

7. Schülerbegegnung zu Menschenrechtsbildung und Welterbe

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung unterstützen den Vorschlag für eine sächsisch-bayerische Schülerbegegnung 2020. Unter dem Titel »Was ist das Erbe der Welt?« geht es in zeitlicher Nähe zum 30. Tag der Deutschen Einheit um die Themenschwerpunkte Menschenrechtsbildung und Welterbe. Sachsen und Bayern ermutigen die beteiligten sächsischen und bayerischen UNESCO-Projektschulen zur Durchführung des Projekts. Die sächsisch-bayerische Schülerbegegnung 2020 dient neben der Begegnung auch der Auseinandersetzung mit der neueren deutschen Geschichte und Stärkung der politischen Bildung. Mitglieder der jeweiligen Staatsregierungen werden durch eine Teilnahme an der Schülerbegegnung deren Bedeutung betonen.

Bilder der gemeinsamen Kabinettssitzung finden Sie in unserem Medienservice unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte.


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