Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes

13.10.2020, 13:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Staatsregierung hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes in den Landtag einzubringen. Die Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst sollen neu geregelt werden. So sollen etwa Bewerberinnen und Bewerber nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen.

Justizministerin Katja Meier: »Juristinnen und Juristen sind die Personifizierung unseres Rechtsstaates, und zwar unabhängig davon, welchen Beruf sie nach Abschluss ihrer Ausbildung ergreifen. Ich möchte nicht, dass in Sachsen Feinde unserer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung zu Volljuristinnen und Volljuristen ausgebildet werden. Personen, die nach der Bundesrechtsanwaltsordnung keine Zulassung zur Anwaltschaft bekommen können, sollen auch nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.«

Der Gesetzentwurf regelt die Möglichkeiten die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen und Referendarinnen und Referendare bei nachträglich eintretender Nichteignung aus diesem zu entlassen. So wird eine Bewerberin oder ein Bewerber künftig in der Regel nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen, wenn sie oder er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Gleiches gilt, wenn gegen sie oder ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zu einer solchen Entscheidung führen kann. Im Übrigen wird das Juristenausbildungsgesetz in geschlechtergerechter Sprache gefasst.


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