Beteiligungsportal zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zum 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen gestartet
14.03.2022, 15:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Sächsische Staatsregierung hat zur Fortschreibung ihres Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie zum 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen auf dem Online-Beteiligungsportal des Freistaates ein Beteiligungsverfahren gestartet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dort bis zum 31. Mai 2022 mit Ideen und Anregungen an der Erstellung beteiligen.
»Inklusion ist nicht nur ein Begriff, sondern ein Prozess, den es ständig und stetig weiter voranzubringen gilt. Dies kann nur gelingen, wenn sich möglichst viele Sächsinnen und Sachsen daran beteiligen und ihre Ideen, Vorschläge aber auch ihre Kritik einbringen! Deshalb machen Sie mit! Nutzen Sie die Möglichkeit, die Inklusion in Sachsen weiter zu entwickeln. Machen Sie konkrete Vorschläge, denn nur gemeinsam können wir die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern.«, so der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch.
Das Beteiligungsverfahren kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1028166.
Ich danke Ihnen für Ihre Beteiligung.
Hintergrundinformationen:
Aktionsplan:
Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Stärkung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel. In ihm werden konkrete Ziele und konkrete Maßnahmen, die die Sächsische Staatsregierung in ihrem Verantwortungsbereich für die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vornimmt, festgelegt.
Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen:
Die Sächsische Staatsregierung hat dem Sächsischen Landtag gemäß § 13 des Gesetzes zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vorzulegen. Untersucht werden unter anderem der Bereich der inklusiven Bildung sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.
Der 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen wird im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) aus Köln erstellt und untersucht die verschiedenen Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen.
Kontakt
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Ansprechpartnerin Miroslawa MüllerTelefon: +49 351 564 10711Telefax: +49 351 564 10999E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.deThemen
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