Sächsischer Inklusionspreis 2022
29.04.2022, 14:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ausschreibung startet - Bewerbungen ab 1. Mai 2022 möglich
Der neue Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herr Michael Welsch, führt die Tradition des Sächsischen Inklusionspreises fort und schreibt zum 1. Mai 2022 den fünften Sächsischen Inklusionspreis aus.
Unter dem Leitmotiv: »So geht sächsisch inklusiv!« will der mit insgesamt 7.500 Euro dotierte Sächsische Inklusionspreis 2022 Praxisbeispiele auszeichnen, die den Gedanken der Inklusion aktiv und nachhaltig voranbringen und die die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen.
»Der Freistaat Sachsen ist lebendig und vielseitig. Es gibt unzählige individuelle und kreative Wege, die vielfältigen Potenziale der Menschen mit und ohne Behinderungen zu nutzen, um gemeinsam Erfolg zu haben. Als Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist es mir daher eine ganz besondere Freude, den fünften Sächsischen Inklusionspreis auszuloben.«, betont Michael Welsch.
Bewerbungen können bis zum 31. August 2022 in den Kategorien "Digitale Barrierefreiheit", "Kinder & Familie", "Kultur", "Tourismus" und "Wohnen" für die nachfolgend aufgeführten Bereiche eingereicht werden:
Kategorie »Digitale Barrierefreiheit«
für den Bereich: »Angebote zur Digitalen Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen«
Kategorie »Kinder & Familie«
für den Bereich: »Zusammenleben in Familie – Angebote für Eltern und Kinder«
Kategorie »Kultur«
für den Bereich: »Kultur gemeinsam gestalten«
Kategorie »Tourismus«
für den Bereich: »inklusiv (er) leben«
Kategorie »Wohnen«
für den Bereich: »Gemeinsam selbstbestimmt wohnen – Gemeinsam selbstbestimmt leben«
Teilnehmen können alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte gleich welcher Rechtsform. In jeder Kategorie wird ein Preisträger mit einem Preisgeld in Höhe von 1.500 EUR ausgezeichnet.
Der Sächsische Inklusionspreis 2022 wird unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages am 2. Dezember 2022 in Dresden verliehen.
Ab 1. Mai 2022 finden Sie die Bewerbungsformulare sowie weitere Informationen zum Inklusionspreis unter nachfolgenden Links:
Kontakt
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Ansprechpartnerin Miroslawa MüllerTelefon: +49 351 564 10711Telefax: +49 351 564 10999E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.deThemen
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