Qualifikationslehrgang zur Kommunalen Wärmeplanung – Kommunale Vertreter werden fit gemacht für die Kommunale Wärmeplanung

28.06.2024, 07:58 Uhr — Erstveröffentlichung

Dresden, 28.06.2024. Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH bietet im August zusammen mit der Ingenieurkammer Sachsen einen Qualifikationslehrgang zur Kommunalen Wärmeplanung an. Teilnehmen können kommunale Vertreter, insbesondere aus Sachsen, die in diesem Bereich tätig sind. Anmeldeschluss ist der 09. August dieses Jahres.

Die Kommunale Wärmeplanung ist seit dem ersten Januar dieses Jahres für alle Kommunen in Sachsen zu einer verpflichtenden Aufgabe geworden. Grund dafür ist das Kommunale Wärmeplanungsgesetz, das Mindestziele für den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme festlegt. Die Kommunen haben seitdem die Herausforderung zu lösen, ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösungen als langfristige Lösungen zu schaffen. Dafür müssen geeignete Maßnahmen und Umsetzungsoptionen etabliert werden, die spätestens bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen sind. Aus diesen neuen Aufgaben ergeben sich vielfältige, komplexe Betätigungsfelder für kommunale Akteure und Dienstleister, vor allem für Ingenieure.

Da die Herausforderungen der Kommunalen Wärmeplanung für viele Akteure neu sind, bietet die Ingenieurkammer Sachsen zusammen mit der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH einen Qualifikationslehrgang zur Kommunalen Wärmeplanung an, der sich vor allem an Ingenieure mit in diesem Bereich einschlägigen Fachkenntnissen richtet. Darüber hinaus steht die Weiterbildung allen Interessierten offen, insbesondere Vertretern sächsischer Kommunen. Zudem sollen Vertreter kleiner und mittelständischer Ingenieurbüros ermuntert werden, sich die Kommunale Wärmeplanung beziehungsweise Teilaufgaben dieser als Wirkungsfeld zu erschließen.

In dem Lehrgang wird, basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, das vollständige Aufgabenspektrum innerhalb der Kommunalen Wärmeplanung gemäß des Kommunalen Wärmeplanungsgesetzes dargelegt. Ergänzend werden ausgewählte Praxisbeispiele behandelt und sächsische Besonderheiten bei der Erarbeitung einer Wärmeplanung vermittelt. Detaillierte Themenkomplexe sind unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Energieeffizienz-gesetz (EneEfG) sowie deren Verschränkungen. Eignungsprüfungen und Bestandserfassungen, Potentialanalysen sowie die Szenarienentwicklung und Umsetzungsstrategien sind weitere Themen. Ein detaillierter Überblick der Inhalte ist unter unten stehendem Link zu finden.
Der Qualifikationslehrgang beginnt am 23. August dieses Jahres und findet abwechselnd online sowie direkt in der Ingenieurkammer Sachsen in Dresden statt. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung bekommen die Teilnehmer ein nummeriertes Zertifikat und haben die Option in einem Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen veröffentlicht und geführt zu werden, insofern sie dies beantragen. Die Kosten für die Weiterbildung liegen bei 150,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, 255,00 EUR für Mitarbeiter von Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen oder 300,00 EUR für Nichtmitglieder. Anmeldeschluss ist der 09. August. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung finden sich ebenfalls auf der Seite der Ingenieurkammer Sachsen.

Über die Sächsische Energieagentur
Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Kompetenz- und Beratungszentrum für erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und Energieeffizienz. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank.

Pressekontakt:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Sylvia Hünlich
Telefon: 0351 4910-3158
E-Mail: sylvia.huenlich@saena.de

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