Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention

08.11.2016, 18:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das sächsische Landeskabinett heute ein wichtiges behindertenpolitisches Vorhaben beschlossen. Der Aktionsplan regelt konkrete Handlungsmaßnahmen in konkreten Zuständigkeiten und Umsetzungszeiträumen mit dem Ziel, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ihre Diskriminierung zu unterbinden und ihnen die gleichberechtigte Teilnahme an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Barrieren, die dieser Teilhabe entgegenstehen, sollen beseitigt werden.

„Ich begrüße außerordentlich, dass heute im sächsischen Kabinett der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen worden ist. Damit wurde nicht nur eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern es wurde ein sozialpolitischer Meilenstein dieser Legislatur geschaffen.“ erklärt der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler.

In einem umfassenden Prozess der Partizipation von Betroffenen, ihren Interessenvertretungen und Akteuren des gesellschaftlichen Lebens wurden unter dem Motto “Nichts über uns ohne uns“ die im Aktionsplan verankerten Handlungsmaßnahmen mit breitem Konsens erarbeitet.

„Nun geht es darum, diese Maßnahmen mit Leben zu erfüllen. Es gilt „Behindern verhindern!“, betont Stephan Pöhler.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird den Prozess der Umsetzung des Aktionsplanes aufmerksam begleiten und im Rahmen von Fachtagungen hinterfragen. „Der Beschluss des Aktionsplanes allein darf nicht alles sein.“ so Pöhler, „Auch die Bewertung des erreichten Standes ist entscheidend sowie die inhaltliche Weiterentwicklung. Ein Austausch auf Augenhöhe ist künftig unerlässlich.“

Ein derartig komplexer Plan erfordert natürlich erst recht im politischen Bereich auch immer Kompromisse. Dem Beauftragten kommt es dabei darauf an, dass die Inhalte konkret umsetzbar und mit Finanzmitteln solide hinterlegt sind.

„Wir kommen ein entscheidendes Stück voran. Menschen mit Behinderungen sind nicht per Definition behindert, sondern sie werden häufig von der Gesellschaft behindert. Nach der Umsetzung des Aktionsplanes wird Sachsen ein Stück inklusiver sein!
Besonders freue ich mich, dass noch in dieser Legislaturperiode das Sächsische Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickelt und mit diesem das Amt des Beauftragten gestärkt werden soll. Impulse erwarte ich mir auch von der Studie zum Bestand und Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Sachsen.“, erklärt der Beauftragte Stephan Pöhler abschließend.


zurück zum Seitenanfang