EU-Richtlinie tritt zum 23. Juni vollständig in Kraft

22.06.2021, 17:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Digitales Dienstleistungsangebot öffentlicher Stellen muss grundsätzlich barrierefrei sein - Mitteldeutsche Behindertenbeauftragte fordern mehr Übersichtlichkeit, Komfort und bessere Verständlichkeit im Netz

Die Behindertenbeauftragten von Sachsen, Stephan Pöhler, Sachsen-Anhalt, Dr. Christian Walbrach und Thüringen, Joachim Leibiger, haben sich aus Anlass des morgigen vollständigen In-Kraft-Tretens der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zum Entwicklungsstand des digitalen Dienstleistungsangebots von Behörden und öffentlichen Dienstleister geäußert.

Die Beauftragten wiesen darauf hin, dass es sich in »Zeiten des allseits propagierten E-Governments um ein absolutes Zukunftsthema« handele. Denn bei einem Anteil von rund 20 % der Bevölkerung mit Behinderungen gebe es vielfältige Anforderungen an eine reibungslose Information und Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung zu beachten. Mit dem 23.06.2021 trete die seit 2019 mehrstufig eingeführte EU-Richtlinie nun vollständig in Kraft und erfasse auch Apps für Smartphones und Tablets. Dass es sich dabei um ein hochaktuelles Thema handele, zeige die Diskussion um die Nutzeranforderungen an Corona-Warnapps und die erst vor wenigen Tagen freigeschaltete Impf-App »CovPass«. Auch Apps für die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, etwa zum Kauf von Tickets oder zur Fahrplanauskunft, seien betroffen.
»Das digitale Dienstleistungsangebot öffentlicher Stellen muss ab jetzt grundsätzlich barrierefrei sein. Ausnahmen davon sind nachvollziehbar zu begründen. Das ist ein großer Schritt für mehr Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Denn digitale Barrierefreiheit bedeutet für alle Nutzer mehr Übersichtlichkeit, mehr Komfort und bessere Verständlichkeit der digitalen Dienstleistungsangebote.« so formulierten Pöhler, Walbrach und Leibiger ihre Sicht auf die digitale Welt.
Die Beauftragten wiesen gleichzeitig darauf hin, dass es hier noch enormen Aufklärungs-, Schulungs- und Entwicklungsbedarf gebe. Bürger könnten sich zudem an die jeweiligen Betreiber der Seiten und die in jedem Bundesland eingerichteten Durchsetzungsstellen für barrierefreies Internet wenden, wenn Sie Mängel auf Internetseiten oder Apps ausfindig machen und abgestellt sehen wollen. Die Durchsetzungsstellen würden der Angelegenheit nachgehen und bei der Lösungsfindung vermitteln und unterstützen.

Hintergrund:
Beratung für Bürger und Verwaltung
Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung barrierefreier Internetseiten oder Applikationen bieten in Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesfachstellen für Barrierefreiheit an. In Sachsen berät die Überwachungsstelle beim Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps. Die Durchsetzungsstellen der drei Länder stehen den Bürgern zur Verfügung, wenn sie auf Barrieren auf Webseiten und Apps stoßen und keine adäquate Rückmeldung auf ihr Feedback von der öffentlichen Stelle enthalten.

Beratung für Verwaltung:
Überwachungsstelle beim Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen
https://www.dzblesen.de/bfit-sachsen

Beratung für Bürger:
Durchsetzungsstelle bei der Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de/


zurück zum Seitenanfang