Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen muss bei allen administrativen und politischen Entscheidungen zur Selbstverständlichkeit werden

03.12.2023, 15:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum 30. Mal begeht die Welt dieses Jahr am 3. Dezember den von den Vereinten Nationen zur Stärkung des Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerufenen »Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen«.

Wenige Wochen zuvor hat der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen seine Empfehlungen zum kombinierten zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt.

Insbesondere in den Bereichen inklusive Bildung, inklusiver Arbeitsmarkt und unabhängige Lebensführung identifiziert der Ausschuss dringenden Handlungsbedarf. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Konvention insbesondere in diesen Bereichen zu verstärken. Denn Inklusion ist ein Menschenrecht!

»Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen muss bei allen administrativen und politischen Entscheidungen zur Selbstverständlichkeit werden.«, so der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch. Die menschenrechtlichen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention müssen dabei Richtschnur des Handelns aller Akteure sein.

Zu den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung hat der Landesinklusionsbeauftragte gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern entsprechende Forderungspapiere auf den Weg gebracht.


zurück zum Seitenanfang