Sächsischer Inklusionspreis 2026 - Ausschreibung startet

15.05.2026, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis 2026 aus.

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises werden herausragende Praxisbeispiele gewürdigt, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis trägt dazu bei, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und zur Nachahmung anzuregen.

Teilnahme

Der Sächsische Inklusionspreis 2026 wird in drei Kategorien vergeben:
1. »Sport«
2. »Arbeiten«
3. »So geht sächsisch inklusiv!«

In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.

1. Kategorie: »Sport«

Die Kategorie »Sport« zeichnet Praxisbeispiele für gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung sowie vielfältiges und inklusives Vereinsleben aus.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Sportverein bis 250 Mitglieder
  • Sportverein ab 250 Mitglieder
  • Sonderpreis/ Ideenpreis

In dieser Kategorie können sich alle Sportvereine bewerben, die dem Landessportbund Sachsen angehören.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie »Sport« richten Sie bitte an:
Michael Meyer
Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
Telefon: 0152 034 74 929
E-Mail: inklusion-im-sport@behindertensport-sachsen.de

2. Kategorie: »Arbeiten«

Mit der Verleihung des Inklusionspreises in der Kategorie »Arbeiten« verfolgen wir das Ziel der Unterstützung, Anerkennung und Bekanntmachung einzigartiger Ideen, Projekte und Maßnahmen, in denen die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft bereits verwirklicht worden ist.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Gelebte Inklusion im Arbeitsleben – Gelungene Übergänge von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Angesprochen sind Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen aus der WfbM den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen oder eine Alternative zur Beschäftigung in der WfbM durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen haben.

  • Kleinstunternehmen ohne Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen

Wir freuen uns über Bewerbungen von Arbeitgebern, die im Jahresdurchschnitt weniger als 20 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben und Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

  • Erfolgreiche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Bewerben können sich Arbeitgeber, die schwerbehinderten oder gleichgestellten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ihrem Unternehmen anbieten oder bereits erfolgreich angeboten haben.

In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen und Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform, bewerben. Für alle drei Bereiche freuen wir uns über Bewerbungen von Inklusionsbetrieben.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie »Arbeiten« richten Sie bitte an:
Gabriele Reichel
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Telefon: 0341 1266 306
E-Mail: gabriele.reichel@ksv-sachsen.de

3. Kategorie: »So geht sächsisch inklusiv!«

In der Kategorie »So geht sächsisch inklusiv!« sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Barrierefreies Denkmal im ländlichen Raum

In dieser Kategorie soll ein bestehendes öffentlich zugängliches Kulturdenkmal aus einem der 10 Landkreise im Freistaat Sachsen ausgezeichnet werden, welches in beispielhafter Weise zeigt, wie die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege mit jenen zur Barrierefreiheit in Einklang gebracht worden sind. Dabei soll sich die Barrierefreiheit nicht allein in baulichen Aspekten erschöpfen, sondern weitere Komponenten beinhalten, zum Beispiel kommunikative und taktile Aspekte der Barrierefreiheit und/oder die digitale Barrierefreiheit des Angebots.

  • Inklusives Tourismusangebot

In dieser Kategorie soll ein bestehendes touristisches Angebot ausgezeichnet werden, welches in beispielhafter Weise zeigt, wie touristische Anforderungen und Barrierefreiheit miteinander in Einklang gebracht worden sind. Dabei soll sich die Barrierefreiheit nicht in baulichen Aspekten erschöpfen, sondern weitere Komponenten beinhalten, zum Beispiel die digitale Barrierefreiheit des Angebots. Darüber hinaus trägt das Angebot idealerweise auch zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Tourismussektor bei. Bewerben können sich Anbieter aus den 10 Landkreisen im Freistaat Sachsen.

  • Zusätzlich vergibt die Jury einen Sonderpreis

In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen und Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform, bewerben.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie »So geht sächsisch inklusiv!« richten Sie bitte an:
Miroslawa Müller
Sächsische Staatskanzlei
Telefon: 0351 564 10711
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de

Bewerbung

Die Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal unter https://mitdenken.sachsen.de/inklusionspreis2026 möglich. Das Online-Bewerbungsformular enthält neben allgemeinen Formularangaben einen Fragebogen zur Beschreibung des Inklusionsbeispiels. Zusätzlich können der Bewerbung ergänzende Unterlagen, wie z.B. aussagekräftige Fotos, beigefügt werden.

Bewerbungsbeginn ist der 15. Mai 2026. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2026.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den Partnern berufene Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes am 3. Dezember 2026 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden statt.


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